Zwei Wege zur Konformität
Der EU AI Act kennt zwei Verfahren zur Konformitätsbewertung:
1. Interne Konformitätsprüfung (Modul A)
Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme (alle außer biometrischen Fernidentifizierungssystemen für Strafverfolgung und Systeme in regulierten Produkten mit Drittpartei-Pflicht) kann der Anbieter die Konformitätsbewertung intern durchführen. Er dokumentiert die Konformität selbst und stellt die EU-Konformitätserklärung aus.
2. Bewertung durch benannte Stelle (Notified Body)
Für biometrische Fernidentifizierungssysteme und bestimmte KI in Hochrisiko-Produkten (z. B. Medizinprodukte) ist eine akkreditierte dritte Stelle hinzuzuziehen. Die benannten Stellen werden von den EU-Mitgliedstaaten akkreditiert und in der NANDO-Datenbank gelistet.
Schritt-für-Schritt: Der Bewertungsprozess
- Klassifizierung prüfen: Fällt das System unter Hochrisiko (Anhang I oder III)?
- Anforderungen erfüllen: Alle Anforderungen der Artikel 9–15 und 17 umsetzen.
- Technische Dokumentation erstellen: Vollständige Dokumentation gemäß Anhang IV.
- Bewertungsverfahren wählen: Intern oder Notified Body?
- Konformitätsbewertung durchführen: Interne Prüfung oder Beauftragung einer benannten Stelle.
- EU-Konformitätserklärung ausstellen: Schriftliche Erklärung, dass das System konform ist.
- CE-Kennzeichnung anbringen: Das System erhält die CE-Kennzeichnung.
- EU-Datenbank-Registrierung: Registrierung in der öffentlichen EU-KI-Datenbank.
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