Technische Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang IV)

Die technische Dokumentation ist das Herzstück der EU AI Act-Compliance für Hochrisiko-KI-Systeme. Sie muss vollständig, aktuell und für Behörden zugänglich sein. Hier erfahren Sie genau, was hineingehört.

Was ist die technische Dokumentation?

Die technische Dokumentation ist ein umfassendes Dokument (oder eine Sammlung von Dokumenten), das alle relevanten Informationen über ein Hochrisiko-KI-System enthält. Sie dient nationalen Behörden als Grundlage zur Überprüfung der Konformität mit dem EU AI Act.

Die technische Dokumentation muss vor der Markteinführung des Systems erstellt sein und während des gesamten Lebenszyklus auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Anhang IV des EU AI Act listet die genauen Anforderungen an den Inhalt auf. Im Folgenden erklären wir jeden Punkt im Detail.

Pflichtinhalt nach Anhang IV

1. Allgemeine Beschreibung des Systems

Name, Version, Hersteller, Zweck des Systems, Einsatzbereich, Anwendergruppen, Bedingungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

2. Beschreibung der Elemente und des Entwicklungsprozesses

Verwendete Hardware und Software, Entwicklungs- und Trainingsverfahren, verwendete Datentypen, Architektur des Modells (z. B. neuronales Netz), Lernparameter.

3. Monitoring, Betrieb und Kontrolle

Fähigkeiten und Grenzen des Systems, Situationen, in denen das System Fehler machen könnte, Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht, ggf. Schnittstellen zu anderen Systemen.

4. Angaben zur Validierung und zum Testen

Angewandte Testverfahren, Datensätze für Validierung und Tests, Testergebnisse und Leistungsmetriken, Analyse von Bias und Diskriminierungsrisiken.

5. Angaben zu den Trainingsdaten

Herkunft und Charakteristika der Trainingsdaten, Vorverarbeitungsschritte, Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenqualität und Repräsentativität.

6. Risikomaßnahmen

Identifizierte Risiken, getroffene Maßnahmen zur Risikominimierung, Restrisiken und deren Rechtfertigung.

7. Normen und technische Spezifikationen

Angewandte harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen.

8. EU-Konformitätserklärung

Kopie der ausgestellten EU-Konformitätserklärung.

Aufbewahrung und Zugänglichkeit

Die technische Dokumentation muss mindestens 10 Jahre nach der Markteinführung aufbewahrt werden. Sie muss auf Anfrage den nationalen Behörden unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Für vertrauliche Informationen (z. B. Geschäftsgeheimnisse) gibt es Schutzregelungen: Behörden müssen mit vertraulichen Informationen sorgfältig umgehen. Der Anbieter kann Teile der Dokumentation als vertraulich kennzeichnen.

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