Schritt 1: KI-Systeme inventarisieren
Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme aller KI-Systeme, die Ihr Unternehmen entwickelt, einsetzt oder plant einzusetzen.
- ☐ Liste aller eingesetzten KI-Systeme erstellen (intern entwickelt + zugekauft)
- ☐ Für jedes System: Welchen Zweck erfüllt es?
- ☐ Für jedes System: Welche Daten verarbeitet es?
- ☐ Für jedes System: Welche Entscheidungen trifft oder unterstützt es?
- ☐ Für jedes System: Wer ist Anbieter, wer ist Betreiber?
Schritt 2: Risikoklassifizierung
Klassifizieren Sie jedes KI-System nach den vier Risikokategorien des EU AI Act:
- ☐ Prüfen: Fällt das System unter Art. 5 (verbotene Praktiken)? → Sofort abschalten
- ☐ Prüfen: Fällt das System unter Anhang I oder Anhang III (Hochrisiko)?
- ☐ Prüfen: Bestehen Transparenzpflichten (Art. 50 – begrenztes Risiko)?
- ☐ Prüfen: Handelt es sich um ein GPAI-Modell (seit Aug. 2025 geregelt)?
- ☐ Ergebnis für jedes System dokumentieren
Nutzen Sie unser KI-Risiko-Check-Tool für eine schnelle, strukturierte Erstbewertung.
Schritt 3: Maßnahmen für Hochrisiko-Anbieter
Wenn Sie Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems sind, müssen Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- ☐ Qualitätsmanagementsystem (QMS) einrichten (Art. 17)
- ☐ Risikomanagementsystem etablieren (Art. 9)
- ☐ Daten-Governance-Verfahren definieren (Art. 10)
- ☐ Technische Dokumentation erstellen (Art. 11 + Anhang IV)
- ☐ Protokollierungsfunktion einbauen (Art. 12)
- ☐ Transparenzinformationen für Betreiber erstellen (Art. 13)
- ☐ Menschliche Aufsicht sicherstellen (Art. 14)
- ☐ Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit prüfen (Art. 15)
- ☐ Konformitätsbewertung durchführen (Art. 43)
- ☐ EU-Konformitätserklärung ausstellen
- ☐ CE-Kennzeichnung anbringen
- ☐ System in EU-KI-Datenbank registrieren (Art. 49)
Schritt 4: Maßnahmen für Hochrisiko-Betreiber
Wenn Sie Betreiber (Deployer) eines Hochrisiko-KI-Systems sind:
- ☐ Sicherstellen, dass eingesetzte Systeme beim Anbieter konform und registriert sind
- ☐ Nutzung nur gemäß Herstelleranweisungen
- ☐ Menschliche Aufsicht gewährleisten
- ☐ Mitarbeitende schulen
- ☐ Protokolle mindestens 6 Monate aufbewahren
- ☐ Meldeverfahren für Vorfälle etablieren
- ☐ Falls Behörde: Grundrechts-Folgenabschätzung (FRIA) durchführen
- ☐ Falls Behörde: In EU-KI-Datenbank registrieren
Schritt 5: Transparenzpflichten umsetzen
Für alle KI-Systeme mit Transparenzpflicht (begrenztes Risiko):
- ☐ Chatbots und KI-Assistenten als KI kennzeichnen
- ☐ KI-generierte Bilder, Videos, Audios als solche kennzeichnen
- ☐ Deepfakes klar markieren
- ☐ Hinweistexte und Disclaimers formulieren und einbauen
Schritt 6: AI Literacy sicherstellen (Art. 4)
Seit dem 2. Februar 2025 gilt: Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz (AI Literacy) verfügen.
- ☐ Schulungsprogramm für Mitarbeitende entwickeln
- ☐ Besondere Schulung für Personen, die direkt mit KI-Systemen arbeiten
- ☐ Schulungsmaßnahmen dokumentieren
Schritt 7: Laufende Compliance sicherstellen
EU AI Act-Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess:
- ☐ Post-Market-Monitoring-System einrichten
- ☐ Regelmäßige interne Audits planen
- ☐ Aktuelle Entwicklungen verfolgen (neue Leitlinien, Standards)
- ☐ Zuständigkeiten intern klar verteilen (AI Compliance Officer?)
- ☐ Dokumentation aktuell halten
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