Bußgelder und Sanktionen nach dem EU AI Act

Der EU AI Act sieht drei Bußgeldkategorien vor – je nach Schwere des Verstoßes. Die höchsten Sanktionen treffen Verstöße gegen die Verbote des Artikel 5.

Die drei Bußgeldkategorien

VerstoßMaximales Bußgeld (Betrag oder % Umsatz)
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)35.000.000 € oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes
Verstöße gegen andere Anforderungen (z. B. Hochrisiko-Pflichten)15.000.000 € oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes
Falsche Informationen gegenüber Behörden7.500.000 € oder 1,5% des weltweiten Jahresumsatzes

Reduktion für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups können nationale Behörden geringere Bußgelder verhängen, sofern die Sanktion verhältnismäßig bleibt. Das höhere der beiden Werte (Betrag oder %-Satz) ist maßgeblich.

Weitere Sanktionsmaßnahmen

Neben Bußgeldern können Behörden folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Rückruf oder Rücknahme von KI-Systemen vom Markt
  • Untersagung der weiteren Vermarktung
  • Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen
  • Anordnung technischer oder organisatorischer Maßnahmen

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