Die drei Bußgeldkategorien
| Verstoß | Maximales Bußgeld (Betrag oder % Umsatz) |
|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | 35.000.000 € oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes |
| Verstöße gegen andere Anforderungen (z. B. Hochrisiko-Pflichten) | 15.000.000 € oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche Informationen gegenüber Behörden | 7.500.000 € oder 1,5% des weltweiten Jahresumsatzes |
Reduktion für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups können nationale Behörden geringere Bußgelder verhängen, sofern die Sanktion verhältnismäßig bleibt. Das höhere der beiden Werte (Betrag oder %-Satz) ist maßgeblich.
Weitere Sanktionsmaßnahmen
Neben Bußgeldern können Behörden folgende Maßnahmen ergreifen:
- Rückruf oder Rücknahme von KI-Systemen vom Markt
- Untersagung der weiteren Vermarktung
- Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen
- Anordnung technischer oder organisatorischer Maßnahmen
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