EU AI Act im Finanzsektor: KI in Kredit und Versicherung

Der Finanzsektor gehört zu den am stärksten regulierten Branchen im EU AI Act. Kreditscoring, Versicherungstarife und Bonitätsbewertung mit KI gelten als Hochrisiko.

Hochrisiko-KI im Finanzbereich

Folgende KI-Anwendungen im Finanzbereich sind nach Anhang III explizit als Hochrisiko eingestuft:

  • Kreditwürdigkeitsprüfung: KI-Systeme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen (z. B. Scoring-Systeme wie SCHUFA-Ähnliche)
  • Versicherungstarife: KI-Systeme zur Risikobewertung und Preisgestaltung in der Kranken- und Lebensversicherung

Ausgenommen ist Kreditwürdigkeitsprüfung zum Zweck der Betrugserkennung – diese fällt nicht unter Hochrisiko.

DSGVO, KI-Verordnung und DORA

Finanzinstitute müssen neben dem EU AI Act auch DSGVO und DORA (Digital Operational Resilience Act) beachten. Die Anforderungen ergänzen sich:

  • DSGVO Art. 22 verbietet rein automatisierte Entscheidungen bei Krediten ohne Widerspruchsmöglichkeit
  • DORA verlangt robuste IT-Systeme – inklusive KI-Systeme
  • Der EU AI Act ergänzt mit spezifischen KI-Anforderungen

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