EU-Datenbank: Wer muss Hochrisiko-KI-Systeme registrieren?

Der EU AI Act sieht eine öffentlich zugängliche EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme vor. Die Registrierung ist für Anbieter und teilweise Betreiber Pflicht.

Registrierungspflicht nach Art. 49

Vor der Markteinführung oder Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems in der EU müssen Anbieter das System in der EU-KI-Datenbank registrieren. Betreiber bestimmter Hochrisiko-Systeme (öffentliche Behörden) müssen sich ebenfalls registrieren.

Die Datenbank ist öffentlich zugänglich und soll Transparenz über den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen in der EU schaffen. Sie wird von der Europäischen Kommission (EU AI Office) betrieben.

Welche Daten werden registriert?

Anbieter müssen folgende Informationen registrieren:

  • Name und Kontaktdaten des Anbieters
  • Handelsname, Produktnummer oder eindeutige Kennung des Systems
  • Beschreibung des Systems: Zweck, Anwendungsbereich, betroffene Personen
  • Status des Systems (verfügbar, zurückgezogen, etc.)
  • Angaben zur Konformitätsbewertung
  • EU-Konformitätserklärung
  • Mitgliedstaaten, in denen das System eingesetzt wird

Ist Ihr KI-System EU AI Act-konform?

Kostenlos prüfen in 10 Minuten — spezifisch für Ihr Unternehmen und Ihre Branche.

Jetzt Risiko prüfen →