Registrierungspflicht nach Art. 49
Vor der Markteinführung oder Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems in der EU müssen Anbieter das System in der EU-KI-Datenbank registrieren. Betreiber bestimmter Hochrisiko-Systeme (öffentliche Behörden) müssen sich ebenfalls registrieren.
Die Datenbank ist öffentlich zugänglich und soll Transparenz über den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen in der EU schaffen. Sie wird von der Europäischen Kommission (EU AI Office) betrieben.
Welche Daten werden registriert?
Anbieter müssen folgende Informationen registrieren:
- Name und Kontaktdaten des Anbieters
- Handelsname, Produktnummer oder eindeutige Kennung des Systems
- Beschreibung des Systems: Zweck, Anwendungsbereich, betroffene Personen
- Status des Systems (verfügbar, zurückgezogen, etc.)
- Angaben zur Konformitätsbewertung
- EU-Konformitätserklärung
- Mitgliedstaaten, in denen das System eingesetzt wird
AI Act Compliance Tool
Ist Ihr KI-System EU AI Act-konform?
Kostenlos prüfen in 10 Minuten — spezifisch für Ihr Unternehmen und Ihre Branche.
Jetzt Risiko prüfen →