Was muss als KI-generiert gekennzeichnet werden?
Kennzeichnungspflicht besteht für:
- KI-generierte Bilder, Videos, Audios, die reale Personen oder Ereignisse darstellen (Deepfakes)
- KI-generierte Texte, die zur öffentlichen Information zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden (z. B. Nachrichtenartikel)
Keine Kennzeichnungspflicht besteht für kurze Texte (z. B. Marketing-E-Mails, Social-Media-Posts), die nicht primär der öffentlichen Information dienen – allerdings können andere Regeln (z. B. Wettbewerbsrecht) gelten.
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