Was muss gekennzeichnet werden?
Alle KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen in einem Gespräch interagieren, müssen als KI gekennzeichnet werden. Dazu gehören:
- Kundenservice-Chatbots auf Websites und in Apps
- KI-Telefonassistenten im Customer Service
- Virtuelle Assistenten (Alexa, Siri u.ä.)
- KI-basierte Gesprächspartner in sozialen Medien
Wie muss die Kennzeichnung aussehen?
Der EU AI Act schreibt vor, dass die Kennzeichnung:
- Klar und verständlich sein muss
- Rechtzeitig erfolgen muss – spätestens zu Beginn der Interaktion
- In einer für den Nutzer verständlichen Sprache formuliert sein muss
Konkret reicht ein einfacher Hinweis wie "Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten" zu Beginn des Chats. Es sind keine technischen Details erforderlich.
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