Chatbot-Kennzeichnung: Pflicht nach EU AI Act

Wer einen Chatbot oder KI-Assistenten betreibt, der mit Menschen interagiert, muss Nutzer darüber informieren. Die Kennzeichnungspflicht gilt ab August 2026.

Was muss gekennzeichnet werden?

Alle KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen in einem Gespräch interagieren, müssen als KI gekennzeichnet werden. Dazu gehören:

  • Kundenservice-Chatbots auf Websites und in Apps
  • KI-Telefonassistenten im Customer Service
  • Virtuelle Assistenten (Alexa, Siri u.ä.)
  • KI-basierte Gesprächspartner in sozialen Medien

Wie muss die Kennzeichnung aussehen?

Der EU AI Act schreibt vor, dass die Kennzeichnung:

  • Klar und verständlich sein muss
  • Rechtzeitig erfolgen muss – spätestens zu Beginn der Interaktion
  • In einer für den Nutzer verständlichen Sprache formuliert sein muss

Konkret reicht ein einfacher Hinweis wie "Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten" zu Beginn des Chats. Es sind keine technischen Details erforderlich.

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