Technische Dokumentation nach Art. 11 EU AI Act: Vollständiger Leitfaden

Die technische Dokumentation ist das zentrale Compliance-Dokument für Hochrisiko-KI-Systeme. Art. 11 EU AI Act schreibt vor, was darin enthalten sein muss – und Anhang IV listet die konkreten Pflichtinhalte. Ohne vollständige technische Dokumentation ist weder eine Konformitätsbewertung noch eine CE-Kennzeichnung möglich.

Was ist die technische Dokumentation nach Art. 11?

Die technische Dokumentation nach Art. 11 EU AI Act ist ein umfassendes Dokument, das Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen vor dem Inverkehrbringen erstellen müssen. Sie muss den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden und dient als Nachweis, dass das System die Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Die Dokumentation ist für die gesamte Lebensdauer des Systems plus zehn Jahre aufzubewahren.

Pflichtinhalte nach Anhang IV EU AI Act

Anhang IV listet folgende Pflichtinhalte: 1. Allgemeine Beschreibung (Zweck, Version, Einsatzbereich, Interaktionen). 2. Beschreibung der Elemente und Entwicklungsprozesse (Trainingsdaten, Architektur, Leistungsmetriken). 3. Detaillierte Informationen zu Monitoring, Funktionsweise und Steuerung. 4. Beschreibung der Risikomaßnahmen und Konformitätsbewertung. 5. Maßnahmen zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. 6. Beschreibung der Änderungsverwaltung. 7. Liste angewandter harmonisierter Normen.

Abschnitt 1: Allgemeine Beschreibung des Systems

Dieser Abschnitt beschreibt das KI-System auf hohem Niveau: vollständige Bezeichnung und Versionsnummer, beabsichtigter Zweck und Einsatzkontext, geographischer Anwendungsbereich, Kategorien betroffener Personen, in welche Systeme es eingebettet ist oder mit welchen es interagiert, Hardware- und Software-Anforderungen, Beschreibung der KI-Systemkomponenten. Dieser Abschnitt sollte für Nicht-Experten verständlich sein – er gibt Behörden den ersten Überblick.

Abschnitt 2: Daten und Entwicklungsmethodik

Der anspruchsvollste Abschnitt: Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze (Herkunft, Umfang, Datenbereinigung, Merkmale), angewandte maschinelle Lernmethoden und Trainingsansätze, Architektur des KI-Systems (Netzwerktyp, Layer, Parameter), Hyperparameter und Trainingsverfahren, Leistungsmetriken und Schwellenwerte, bekannte Einschränkungen des Systems, Maßnahmen zur Prüfung auf Verzerrungen (Bias). Dieser Abschnitt erfordert enge Zusammenarbeit mit dem Data-Science-Team.

Abschnitt 3: Überwachung und Kontrolle

Beschreibung aller Kontrollmechanismen: Logging-Mechanismen (was wird protokolliert, wo, wie lange?), Mechanismen für menschliche Aufsicht (Art. 14), Erklärbarkeit der Systemausgaben (Methoden, Zielgruppen), Fallback-Mechanismen bei Systemversagen, Robustheitsmechanismen (Umgang mit fehlerhaften Eingaben). Dieser Abschnitt muss konsistent mit der technischen Implementierung sein – Diskrepanzen können bei Prüfungen problematisch werden.

Aufbewahrung und Versionierung

Die technische Dokumentation ist 10 Jahre nach Inverkehrbringen des letzten Systems aufzubewahren. Wichtig: Bei wesentlichen Änderungen am System muss die Dokumentation aktualisiert werden, und die Änderungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Empfehlung: Versionsverwaltung (z.B. Git für Dokumentation), eindeutige Versionsnummern mit Zeitstempel, Änderungsprotokoll (Change Log) als Pflichtbestandteil. Stellen Sie sicher, dass auch ehemalige Systeme jederzeit durch die vorhandene Dokumentation rekonstruierbar sind.

Praktische Tipps für die Erstellung

KMU stehen oft vor der Herausforderung, ohne dedizierte Compliance-Teams eine vollständige technische Dokumentation zu erstellen. Bewährte Ansätze: Beginnen Sie frühzeitig – idealer Zeitpunkt ist der Entwicklungsstart, nicht kurz vor dem Launch. Nutzen Sie Vorlagen und Muster (z.B. von nationalen Normierungsorganisationen oder dem EU KI-Büro). Legen Sie klare Verantwortlichkeiten fest: Wer pflegt welchen Abschnitt? Überprüfen Sie die Dokumentation vor dem Launch durch externe Experten. Für externe KI-Systeme: Fordern Sie die technische Dokumentation vom Anbieter ein.

Technische Dokumentation vs. Gebrauchsanweisung

Die technische Dokumentation nach Art. 11 ist nicht identisch mit der Gebrauchsanweisung nach Art. 13. Die technische Dokumentation richtet sich an Behörden und technische Prüfer – sie ist detailliert, technisch und nicht für Endnutzer gedacht. Die Gebrauchsanweisung richtet sich an Betreiber – sie beschreibt praktisch, wie das System eingesetzt werden soll. Beide Dokumente sind Pflicht und müssen getrennt erstellt werden, können aber inhaltliche Überschneidungen haben.

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