EU-KI-Datenbank: Registrierungspflicht nach Art. 49 EU AI Act

Art. 49 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, diese vor dem Inverkehrbringen in der EU-KI-Datenbank (EU AI Act Database, auch EUIAS genannt) zu registrieren. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich und ermöglicht Behörden und Verbrauchern die Überprüfung der Compliance.

Was ist die EU-KI-Datenbank?

Die EU-KI-Datenbank (Art. 71 EU AI Act) ist eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank, die vom EU KI-Büro verwaltet wird. Sie enthält Informationen über Hochrisiko-KI-Systeme, die auf dem EU-Markt verfügbar sind. Ziel ist Transparenz: Verbraucher, Kunden und Behörden können prüfen, ob ein KI-System registriert ist und welche Informationen über es vorliegen. Die Datenbank ist vergleichbar mit CE-Produktregistern in anderen Regulierungsbereichen.

Wer muss registrieren?

Registrierungspflichtig sind: Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang III, bevor sie das System auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Ausnahme: Systeme, die für den internen Gebrauch des Anbieters bestimmt sind (Art. 49 Abs. 4). Bestimmte Betreiber müssen ebenfalls registrieren: öffentliche Stellen, die Hochrisiko-Systeme aus Anhang III Nr. 1–6 einsetzen. Nicht registrierungspflichtig sind Systeme mit minimalem oder begrenztem Risiko sowie intern genutzte Systeme ohne Außenwirkung.

Pflichtangaben bei der Registrierung

Folgende Informationen müssen bei der Registrierung angegeben werden: Name und Kontaktdaten des Anbieters, Bezeichnung des Systems (Name, Typ, Version), beabsichtigter Zweck und Einsatzbereiche, Kategorien betroffener Personen, Mitgliedstaaten, in denen das System eingesetzt wird, Risikoklasse und Grundlage der Klassifizierung, Konformitätsbewertungsverfahren, EU-Konformitätserklärung (Referenz), notifizierte Stelle (falls beteiligt).

Zeitplan und technische Umsetzung

Die Registrierungspflicht gilt ab dem 2. August 2026 für neue Systeme. Das EU KI-Büro betreibt die Datenbank und stellt einen Online-Zugang bereit. Die Registrierung erfolgt über ein Web-Interface und erfordert eine EU-Login-Registrierung. Für Anbieter aus Drittstaaten (z.B. der Schweiz) ist ein EU-Bevollmächtigter erforderlich, der die Registrierung vornimmt. Halten Sie alle Registrierungsdaten aktuell – Änderungen müssen zeitnah eingetragen werden.

Konsequenzen fehlender Registrierung

Das Inverkehrbringen eines registrierungspflichtigen Hochrisiko-Systems ohne Datenbankregistrierung ist ein schwerwiegender Compliance-Verstoß. Folgen: Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3% des Jahresumsatzes, Marktzugang kann verweigert oder eingeschränkt werden, Reputationsschäden durch öffentliche Behördenmitteilungen, zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Schäden durch nicht-registrierte Systeme. Stellen Sie sicher, dass die Registrierung Teil Ihres Launch-Checklists ist.

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