EU KI-Büro (AI Office): Die zentrale EU-KI-Behörde

Das EU KI-Büro (offiziell: European AI Office) wurde im Februar 2024 als zentrale EU-Behörde für die Umsetzung und Durchsetzung des EU AI Act gegründet. Es ist Teil der Europäischen Kommission und hat weitreichende Befugnisse – insbesondere bei der Überwachung von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modellen).

Gründung und Rechtsgrundlage des EU KI-Büros

Das EU KI-Büro wurde durch den Beschluss der Europäischen Kommission vom 24. Januar 2024 als interne Dienststelle der Kommission eingerichtet, noch bevor der EU AI Act formal verabschiedet wurde. Es ist in der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie (DG CONNECT) angesiedelt. Seine formalen Befugnisse wurden durch den EU AI Act (Art. 64–68) und die entsprechenden Delegierten Rechtsakte konkretisiert.

Kernaufgaben des EU KI-Büros

Das EU KI-Büro hat folgende Hauptaufgaben: Überwachung und Durchsetzung des EU AI Act für GPAI-Modelle (Art. 88–94), Entwicklung und Pflege von Codes of Practice für GPAI-Anbieter, Koordination der nationalen Marktüberwachungsbehörden, wissenschaftliche und technische Unterstützung der Kommission, Aufbau und Betrieb der EU-KI-Datenbank, internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten-Behörden, Sensibilisierung und Leitlinien für die Öffentlichkeit und Unternehmen.

Befugnisse gegenüber GPAI-Anbietern

Das EU KI-Büro hat direkte Durchsetzungsbefugnisse gegenüber Anbietern von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko. Es kann: Informationen und Unterlagen anfordern, Evaluierungen und Tests anordnen, Warnungen aussprechen, bei Verstößen Bußgelder empfehlen (bis 3% des globalen Jahresumsatzes). Bei schwerwiegenden und unmittelbaren Risiken kann das Büro temporäre Zugangsbeschränkungen empfehlen. Dies ist besonders relevant für große KI-Unternehmen wie OpenAI, Google oder Anthropic.

Zusammenarbeit mit nationalen Behörden

Das EU KI-Büro koordiniert, ersetzt aber nicht die nationalen Behörden. Für Hochrisiko-KI-Systeme (außer GPAI) sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden zuständig. Das EU KI-Büro fungiert als Netzwerkknotenpunkt über das European AI Board, unterstützt bei grenzüberschreitenden Fällen und stellt gemeinsame Methoden und Standards bereit. Bei Uneinigkeit zwischen nationalen Behörden kann das EU KI-Büro vermitteln.

Relevanz für DACH-Unternehmen

Für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat das EU KI-Büro folgende direkte Relevanz: Anbieter von GPAI-Modellen (auch Open-Source) stehen unter direkter Aufsicht des Büros. Codes of Practice des Büros sind faktische Compliance-Standards, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht. Das Büro veröffentlicht Leitlinien, die den nationalen Behörden als Auslegungshilfe dienen. Registrierungspflichten in der EU-KI-Datenbank werden vom Büro verwaltet.

Kontakt und Ressourcen des EU KI-Büros

Das EU KI-Büro ist erreichbar über: Website: digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-office. Es veröffentlicht regelmäßig: Leitlinien und Klarstellungen zum EU AI Act, Entwürfe der Codes of Practice mit Kommentierungsmöglichkeit, Berichte zur KI-Marktentwicklung, technische Standards und Referenzimplementierungen. Unternehmen können an öffentlichen Konsultationen teilnehmen und so die Praxisentwicklung mitgestalten.

Ist Ihr KI-System EU AI Act-konform?

Kostenlos prüfen in 10 Minuten — spezifisch für Ihr Unternehmen und Ihre Branche.

Jetzt Risiko prüfen →