Europarat KI-Konvention: Der erste internationale KI-Vertrag

Im September 2024 wurde die Framework Convention on Artificial Intelligence des Europarats zur Unterzeichnung aufgelegt – der erste völkerrechtlich verbindliche internationale Vertrag zur KI-Regulierung. Er ergänzt den EU AI Act und dehnt menschenrechtsbasierte KI-Standards auf Nicht-EU-Staaten aus, darunter die Schweiz.

Was ist die Framework Convention on AI?

Die Framework Convention on Artificial Intelligence and Human Rights, Democracy and the Rule of Law (CETS No. 225) wurde am 5. September 2024 in Vilnius zur Unterzeichnung aufgelegt. Sie ist der erste international verbindliche Vertrag zur KI-Regulierung und zielt auf die Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei KI-Systemen. Unterzeichner: EU, USA, UK, Kanada, Japan, Israel, Australien, Schweiz und weitere.

Kernanforderungen der KI-Konvention

Die Konvention verpflichtet Unterzeichnerstaaten zu: Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Kontext von KI, Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips bei KI-Einsatz durch Behörden, Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Systemen im öffentlichen Sektor, Schutzmechanismen gegen diskriminierende KI-Systeme, Beschwerdemechanismen für Betroffene. Sie ist als Rahmenvertrag konzipiert – konkrete Maßnahmen werden durch nationales Recht umgesetzt.

Bedeutung für die Schweiz

Die Schweiz hat die Konvention unterzeichnet und ist damit verpflichtet, nationale Maßnahmen zu ergreifen. Das ist besonders relevant, da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und daher nicht direkt dem EU AI Act unterliegt. Die Konvention schafft: eine menschenrechtliche Grundlage für Schweizer KI-Regulierung, Erwartungshaltung für Gesetzgebung zur Anpassung an EU AI Act-Standards, Grundlage für internationale KI-Zusammenarbeit der Schweiz. Schweizer Unternehmen sollten die nationale Umsetzungsgesetzgebung aufmerksam verfolgen.

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