Anbieter (Provider)

Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 3 EU AI Act

Definition

Ein Anbieter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt – entgeltlich oder unentgeltlich.

Die Rolle des Anbieters ist die regulatorisch anspruchsvollste im EU AI Act. Als Anbieter sind Sie verantwortlich für die technische Konformität des Systems und müssen alle Anforderungen der Artikel 9–17 erfüllen.

Wichtige Klarstellungen: Sie sind Anbieter, auch wenn Sie das System nicht selbst entwickeln lassen (z. B. wenn Sie ein Fine-Tuning eines Drittmodells durchführen und es unter Ihrem Namen vermarkten). Sie sind auch Anbieter, wenn Sie das System kostenlos anbieten.

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