Was muss die technische Dokumentation enthalten?
Anhang IV EU AI Act definiert den verbindlichen Mindestinhalt. Die technische Dokumentation muss enthalten: Allgemeine Beschreibung des KI-Systems (Zweck, Merkmale, Einsatzbereiche), Beschreibung der Elemente des KI-Systems (Algorithmen, Daten, Architektur), Überwachungs-, Funktions- und Kontrollmaßnahmen des Systems, Beschreibung der Fähigkeiten und Grenzen des Systems, allgemeine Beschreibung des Risikomanagementsystems, Beschreibung wesentlicher Änderungen im Lebenszyklus, Liste der Normen und technischen Spezifikationen, EU-Konformitätserklärung. Für GPAI-Modelle gelten zusätzliche Anforderungen nach Art. 53.
Detailanforderungen: Was die Dokumentation beschreiben muss
Im Detail müssen enthalten sein: Methoden zur KI-Entwicklung (Trainingsverfahren, Metriken, Beschränkungen), Technische Systemspezifikation (Architektur, Eingangs-/Ausgangsspezifikationen), Informationen zu Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Herkunft, Umfang, Vorverarbeitung), Ergebnisse der Bewertung der Leistung (Genauigkeit, Robustheit, Fairness), alle bekannten oder vorhersehbaren Umstände, die zu Risiken führen könnten, eine Liste aller Konformitätsbewertungen durch Dritte. Anhang IV ist vollständig und verbindlich – jeder Punkt muss adressiert werden.
Aufbewahrung und Aktualisierung
Art. 11 Abs. 3 schreibt vor: Die technische Dokumentation muss 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahrt werden. Bei wesentlichen Änderungen des KI-Systems (neue Modellversionen, geänderte Einsatzbereiche, veränderte Risikoprofile) muss die Dokumentation aktualisiert werden. Das Versionierungssystem für die Dokumentation ist kritisch: Halten Sie fest, welche Dokumentationsversion zu welcher Systemversion gehört. Wesentliche Änderungen können eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich machen.
Praktische Erstellung: Vorlagen und Tools
Für die praktische Erstellung der technischen Dokumentation empfiehlt sich: Strukturvorlage nach Anhang IV erstellen, bestehende Standards einbeziehen (ISO/IEC 42001 bietet kompatible Dokumentationsrahmen), Verantwortlichkeiten klar zuweisen (Dokumentationsverantwortlicher benennen), Versionskontrolle einrichten (Git oder dediziertes Dokumentationssystem), Review-Prozess definieren (wer zeichnet die Dokumentation ab?). Der Aufwand für eine vollständige technische Dokumentation beträgt erfahrungsgemäß 40–100 Arbeitsstunden für ein typisches Hochrisiko-System – planen Sie ausreichend Zeit ein.
Besonderheiten für KMU und Start-ups
Der EU AI Act erkennt die besondere Belastung für KMU an. Art. 11 Abs. 2 sieht vereinfachte technische Dokumentation für KMU vor. Die Vereinfachung betrifft die Form, nicht den Inhalt: KMU können kompaktere, weniger formale Dokumentation erstellen. Wesentliche Elemente sind jedoch nicht vereinfacht. Nutzen Sie: Branchenverbands-Vorlagen (z.B. Bitkom, SWICO in der Schweiz), KI-Berater für die Erstdokumentation, ai-risk-check.com für strukturierte Vorbereitung. Beachten Sie: Die Konformitätsbewertung bei Hochrisiko-Systemen durch notifizierte Stellen kann deutlich einfacher ablaufen, wenn die technische Dokumentation vollständig und gut strukturiert ist.
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