Ausnahmen von Transparenzpflichten: Überblick
Ausnahmen von Transparenzpflichten: die Ausnahmen bei der Kennzeichnung. Die Transparenzpflichten des Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026.
Die richtige Einordnung ist praktisch relevant – sie bestimmt Ihre Pflichten und Fristen. Zentrale Frist: 2. August 2026.
Das sollten Sie wissen
Im Zusammenhang mit die Ausnahmen bei der Kennzeichnung kommt es auf den konkreten Verwendungszweck und Ihre Rolle (Anbieter/Betreiber) an.
Was zu tun ist
Prüfen Sie Ihre betroffenen Systeme strukturiert. Der kostenlose AI Risk Check liefert eine fundierte Einschätzung. Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten.
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