EU AI Act für Schweizer KMU: Was wirklich gilt

Viele Schweizer KMU glauben, der EU AI Act betrifft sie nicht. Stimmt nicht: Wer KI-Produkte in der EU anbietet oder EU-Kunden bedient, fällt unter den EU AI Act.

Welche Schweizer KMU sind betroffen?

Ein Schweizer KMU ist betroffen, wenn mindestens eines der folgenden Szenarien zutrifft:

  • Sie verkaufen Software oder KI-Produkte an Kunden in der EU
  • Sie bieten über eine Website Dienste für EU-Nutzer an
  • Sie nutzen Niederlassungen oder Mitarbeitende in der EU
  • Ihr KI-System trifft Entscheidungen, die EU-Bürger betreffen

Nicht betroffen sind Unternehmen, die ausschließlich auf dem Schweizer Markt tätig sind und keine Produkte oder Dienste in die EU liefern.

Praktische Schritte für Schweizer KMU

Wenn Sie betroffen sind, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. KI-Systeme klassifizieren (Hochrisiko? Begrenztes Risiko?)
  2. EU-Bevollmächtigten benennen – als Drittland-Anbieter müssen Sie ggf. einen Bevollmächtigten in der EU haben
  3. Technische Dokumentation auf EU AI Act abstimmen
  4. Datenschutzregelungen (nDSG + DSGVO) koordinieren
  5. Schweizer Behörden (EDÖB) und EU-Behörden im Blick behalten

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