Welche Schweizer KMU sind betroffen?
Ein Schweizer KMU ist betroffen, wenn mindestens eines der folgenden Szenarien zutrifft:
- Sie verkaufen Software oder KI-Produkte an Kunden in der EU
- Sie bieten über eine Website Dienste für EU-Nutzer an
- Sie nutzen Niederlassungen oder Mitarbeitende in der EU
- Ihr KI-System trifft Entscheidungen, die EU-Bürger betreffen
Nicht betroffen sind Unternehmen, die ausschließlich auf dem Schweizer Markt tätig sind und keine Produkte oder Dienste in die EU liefern.
Praktische Schritte für Schweizer KMU
Wenn Sie betroffen sind, empfehlen wir folgende Schritte:
- KI-Systeme klassifizieren (Hochrisiko? Begrenztes Risiko?)
- EU-Bevollmächtigten benennen – als Drittland-Anbieter müssen Sie ggf. einen Bevollmächtigten in der EU haben
- Technische Dokumentation auf EU AI Act abstimmen
- Datenschutzregelungen (nDSG + DSGVO) koordinieren
- Schweizer Behörden (EDÖB) und EU-Behörden im Blick behalten
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