Hochrisiko-KI erkennen: So klassifizieren Sie Ihr KI-System

Ob ein KI-System als Hochrisiko gilt, ist keine triviale Frage. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Entscheidungsrahmen an die Hand.

Veröffentlicht: 1. März 2025· 8 Min. Lesezeit

Der Entscheidungsbaum: Bin ich Hochrisiko?

Gehen Sie diese Fragen der Reihe nach durch:

Frage 1: Ist das System ein KI-System nach EU AI Act?
Wenn Nein → kein Hochrisiko (aber prüfen Sie, ob es überhaupt unter den EU AI Act fällt).
Wenn Ja → weiter zu Frage 2.

Frage 2: Fällt das System unter Anhang I? (Sicherheitskomponente in Anhang-I-Produkt mit Drittpartei-Pflicht)
Wenn Ja → Hochrisiko.
Wenn Nein → weiter zu Frage 3.

Frage 3: Fällt das System unter einen der acht Anwendungsbereiche in Anhang III?
Wenn Ja → weiter zu Frage 4.
Wenn Nein → kein Hochrisiko (aber ggf. Transparenzpflichten prüfen).

Frage 4: Erfüllt das System die Ausnahmevoraussetzungen von Art. 6 Abs. 3? (Nur vorbereitende Funktion, nur unterstützend, kein direkter Einfluss auf Entscheidung)
Wenn Ja → kein Hochrisiko (aber Dokumentationspflicht für diese Einschätzung!).
Wenn Nein → Hochrisiko.

Typische Grenzfälle aus der Praxis

Diese Fälle sind häufig umstritten:

CV-Analyse-Tool: Ein Tool, das CVs nach vordefinierten Kriterien sortiert und dann einem HR-Mitarbeitenden präsentiert → Wahrscheinlich Hochrisiko (Bewerbungsfilterung nach Anhang III Nr. 4), auch wenn Menschen die endgültige Entscheidung treffen.

Chatbot im Kundenservice: Ein Chatbot, der Standard-Anfragen beantwortet und bei komplexen Fällen an Menschen weiterleitet → In der Regel kein Hochrisiko; Transparenzpflicht (Kennzeichnung als KI) besteht jedoch.

KI-Scoring für Kreditentscheidungen: Ein Scoring-System, das Empfehlungen gibt, aber der finale Kredit von einem Menschen entschieden wird → Wahrscheinlich Hochrisiko (Kreditwürdigkeit nach Anhang III Nr. 5b), da es die Entscheidung direkt beeinflusst.

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