GPAI-Pflichten seit August 2025: Der vollständige Leitfaden

Seit dem 2. August 2025 sind die Pflichten für Anbieter von General Purpose AI-Modellen in Kraft. Was das bedeutet und was jetzt zu tun ist.

Veröffentlicht: 15. August 2025· 8 Min. Lesezeit

Was gilt seit dem 2. August 2025?

Mit dem 2. August 2025 sind die Pflichten für GPAI-Anbieter nach Kapitel V (Art. 51–56) des EU AI Act in Kraft getreten. Diese gelten für alle Anbieter von GPAI-Modellen, die in der EU tätig sind.

Alle GPAI-Anbieter müssen seither:

  • Technische Dokumentation für das Modell erstellen
  • Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen
  • Die EU-Urheberrechtsrichtlinie einhalten
  • Eine Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen

Anbieter systemischer GPAI-Modelle (über 10^25 FLOPs) müssen zusätzlich adversariale Tests durchführen, Vorfälle melden und erhöhte Cybersicherheit gewährleisten.

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