Veröffentlicht: 15. August 2025· 8 Min. Lesezeit
Was gilt seit dem 2. August 2025?
Mit dem 2. August 2025 sind die Pflichten für GPAI-Anbieter nach Kapitel V (Art. 51–56) des EU AI Act in Kraft getreten. Diese gelten für alle Anbieter von GPAI-Modellen, die in der EU tätig sind.
Alle GPAI-Anbieter müssen seither:
- Technische Dokumentation für das Modell erstellen
- Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen
- Die EU-Urheberrechtsrichtlinie einhalten
- Eine Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen
Anbieter systemischer GPAI-Modelle (über 10^25 FLOPs) müssen zusätzlich adversariale Tests durchführen, Vorfälle melden und erhöhte Cybersicherheit gewährleisten.
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