Importeur und Händler im EU AI Act: Pflichten und Verantwortung

Neben Anbietern und Betreibern kennt der EU AI Act auch Importeure und Händler als eigenständige Akteursrollen. Diese Rollen sind besonders relevant für Unternehmen, die KI-Produkte aus Drittländern (insbesondere USA, China, Südkorea) in die EU einführen oder weiterverkaufen.

Wer ist Importeur und wer ist Händler?

Art. 3 Nr. 23 definiert Importeur: natürliche oder juristische Person in der EU, die ein KI-System, das den Namen oder die Marke einer natürlichen oder juristischen Person außerhalb der EU trägt, in Verkehr bringt. Art. 3 Nr. 24 definiert Händler: natürliche oder juristische Person in der Lieferkette außer dem Anbieter oder dem Importeur, die ein KI-System auf dem EU-Markt bereitstellt. Wichtig: Diese Rollen unterscheiden sich von der Betreiber-Rolle – Importeure/Händler bringen Systeme auf den Markt oder stellen sie bereit, nutzen sie aber nicht notwendigerweise selbst.

Pflichten des Importeurs

Art. 23 EU AI Act definiert Importeur-Pflichten: Sicherstellen, dass der Anbieter die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, Sicherstellen, dass technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung verfügbar sind, Sicherstellen, dass das System korrekt mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung versehen ist, Name, eingetragener Handelsname und Adresse des Importeurs auf dem System oder dessen Verpackung anbringen, Aufbewahrung der Konformitätserklärung und technischen Dokumentation für 10 Jahre, Weiterleitung von Risikoinformationen an Anbieter und Marktüberwachungsbehörden. Der Importeur ist "Gatekeeper" für KI-Produkte aus Nicht-EU-Ländern.

Pflichten des Händlers

Art. 24 EU AI Act definiert Händler-Pflichten: Vor Bereitstellung prüfen, ob das System CE-Kennzeichnung trägt und Konformitätserklärung vorhanden ist, prüfen, ob Anbieter- und Importeursinformationen vorhanden sind, prüfen, ob Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in der Landessprache verfügbar sind. Wenn der Händler Grund zu der Annahme hat, dass das System nicht konform ist: Bereitstellung einstellen und Anbieter/Importeur/Marktüberwachungsbehörde informieren. Dokumentation: Händler müssen 10 Jahre nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Wann werden Importeur oder Händler zum Anbieter?

Art. 25 EU AI Act sieht auch für Importeure und Händler den Rollen-Switch vor: Wenn ein Importeur oder Händler ein Hochrisiko-KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, wird er zum Anbieter mit allen Anbieter-Pflichten. Ebenso wenn sie ein bestehendes System wesentlich modifizieren. Praktisch: Viele "White-Label"-Angebote im KI-Bereich könnten Importeure oder Händler zum Anbieter machen. Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie nur Systeme "durchreichen" oder unter eigenem Label vermarkten.

Praxistipps für Importeure und Händler

Für den KI-Handel in der DACH-Region: (1) Dokumenten-Checkliste vor jedem Import: CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, technische Dokumentation, IFU auf Deutsch, (2) Vertragliche Zusicherungen von Anbietern außerhalb der EU über EU AI Act-Konformität, (3) Aufbewahrungssystem für 10-jährige Dokumentationspflicht einrichten, (4) Klarer Eskalationsprozess bei Verdacht auf Nicht-Konformität, (5) Marktüberwachungsprozess: Beobachten von RAPEX/ICSMS-Meldungen zu KI-Produkten, (6) Prüfen, ob eigene Branding-Aktivitäten den Anbieter-Status auslösen. Holen Sie bei Unsicherheiten rechtliche Beratung ein.

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