Die offizielle Definition nach Art. 3 Abs. 1
Art. 3 Abs. 1 EU AI Act definiert ein KI-System als maschinenbasiertes System, das für einen unterschiedlichen Grad an Autonomie ausgelegt ist, nach seiner Inbetriebnahme anpassungsfähig sein kann und für explizite oder implizite Ziele aus den Eingaben, die es empfängt, ableitet, wie Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Schlüsselmerkmale: Maschinenbasiert, autonomes Betreiben, Inferenz aus Eingaben, Erzeugung von Ausgaben.
Was ist kein KI-System nach EU AI Act?
Explizit ausgeschlossen oder typischerweise nicht darunter fallend: rein regelbasierte Software ohne adaptive Komponente (klassisches if-then-else), statistische Grundberechnungen (Mittelwert, Standardabweichung) ohne Lernkomponente, reine Datenbanksysteme ohne Inferenz-Fähigkeit, klassische Optimierungsalgorithmen ohne maschinelles Lernen, einfache Suchmaschinen. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach – viele moderne Systeme kombinieren klassische Software mit KI-Komponenten.
Grenzfälle und Abgrenzungshilfen
Schwierige Abgrenzungsfälle: Regelbasierte Expertensysteme mit Lernkomponente: wahrscheinlich KI-System. Statistisches Modell ohne Retraining: Einzelfallbewertung erforderlich. Einfacher Entscheidungsbaum: je nach Komplexität und Adaptivität. KI-Feature in Standard-Software (z.B. Spam-Filter in Outlook): das Feature ist ein KI-System, aber Outlook insgesamt ist kein KI-System. Die EU-Kommission und das EU KI-Büro veröffentlichen laufend Leitlinien zur Abgrenzung.
Praktische Abgrenzungshilfe
Prüffragen für die Abgrenzung: Lernt das System aus Daten oder wendet es nur vorab programmierte Regeln an? Kann das System Muster erkennen, die nicht explizit programmiert wurden? Erzeugt das System Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen? Kann das System im Betrieb sein Verhalten adaptieren? Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten: KI-System. Wenn Sie alle mit Nein: wahrscheinlich kein KI-System. Bei gemischten Antworten: Einzelfallprüfung oder externe Beratung.
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