Menschliche Aufsicht: Hochrisiko-KI nach EU AI Act

Bei Menschliche Aufsicht geht es um die Aufsichtsanforderungen nach Artikel 14. Hier erfahren Sie die Pflichten und die Vorbereitung bis 2026.

Menschliche Aufsicht: Einordnung

Bei Menschliche Aufsicht geht es um die Aufsichtsanforderungen nach Artikel 14. Diese Anwendung gilt als Hochrisiko-KI – damit greifen die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act. Die zentrale Frist ist der 2. August 2026.

Pflichten

Für Hochrisiko-KI gelten u.a.: Risikomanagement (Art. 9), Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation (Art. 11), Protokollierung (Art. 12), Transparenz (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14) sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15).

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