Ausnahmen von der Hochrisiko-Einstufung: Hochrisiko-KI nach EU AI Act

Bei Ausnahmen von der Hochrisiko-Einstufung geht es um die Ausnahmen nach Artikel 6 Absatz 3. Hier erfahren Sie die Pflichten und die Vorbereitung bis 2026.

Ausnahmen von der Hochrisiko-Einstufung: Einordnung

Bei Ausnahmen von der Hochrisiko-Einstufung geht es um die Ausnahmen nach Artikel 6 Absatz 3. Diese Anwendung gilt als Hochrisiko-KI – damit greifen die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act. Die zentrale Frist ist der 2. August 2026.

Pflichten

Für Hochrisiko-KI gelten u.a.: Risikomanagement (Art. 9), Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation (Art. 11), Protokollierung (Art. 12), Transparenz (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14) sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15).

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Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Bis August 2026 bleibt wenig Zeit – die Konformitätsbewertung dauert Monate.

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