Allgemeine Pflichten für alle GPAI-Anbieter
Alle Anbieter von GPAI-Modellen müssen unabhängig von der Modellgröße:
- Technische Dokumentation erstellen – für eigene Zwecke und für nachgelagerte Anbieter
- Nutzungsbedingungen bereitstellen – klare Informationen zu Fähigkeiten und Einschränkungen
- EU-Urheberrecht beachten – Richtlinie 2019/790 muss eingehalten werden
- Trainingsdaten-Zusammenfassung veröffentlichen – öffentlich zugängliche Zusammenfassung der genutzten Trainingsdaten
Erleichterungen für Open-Source-Modelle
GPAI-Modelle mit einer Open-Source-Lizenz (Gewichte, Architektur und Nutzungsbedingungen sind öffentlich verfügbar) müssen nur die Urheberrechts- und Trainingsdaten-Pflichten erfüllen – sofern sie kein systemisches Risiko darstellen.
Diese Erleichterung gilt nicht, wenn das Modell die 10^25 FLOPs-Schwelle überschreitet.
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