Whistleblowing: KI-Verstöße melden nach EU AI Act

Der EU AI Act sieht Meldewege für Verstöße vor und gewährt Whistleblowern besonderen Schutz. Was Sie wissen müssen.

Wer kann Verstöße melden?

Jede natürliche oder juristische Person kann Verstöße gegen den EU AI Act bei der zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörde melden. Besonderer Schutz gilt für:

  • Mitarbeitende, die Verstöße ihres Arbeitgebers melden
  • Externe Dienstleister und Zulieferer
  • Verbraucher und betroffene Personen

Schutz für Whistleblower

Whistleblower sind durch die EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) und den EU AI Act selbst geschützt:

  • Keine Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber
  • Vertraulichkeit der Identität des Meldenden
  • Keine zivilrechtliche Haftung für die Meldung, sofern gutgläubig

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