Wer kann Verstöße melden?
Jede natürliche oder juristische Person kann Verstöße gegen den EU AI Act bei der zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörde melden. Besonderer Schutz gilt für:
- Mitarbeitende, die Verstöße ihres Arbeitgebers melden
- Externe Dienstleister und Zulieferer
- Verbraucher und betroffene Personen
Schutz für Whistleblower
Whistleblower sind durch die EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) und den EU AI Act selbst geschützt:
- Keine Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber
- Vertraulichkeit der Identität des Meldenden
- Keine zivilrechtliche Haftung für die Meldung, sofern gutgläubig
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