Deutschland: Bundesnetzagentur
Deutschland hat die Bundesnetzagentur als primäre Marktüberwachungsbehörde für den EU AI Act benannt. Die Bundesnetzagentur:
- Überwacht die Einhaltung des EU AI Act durch Anbieter und Betreiber
- Betreibt den KI-Service Desk für Unternehmen
- Koordiniert die nationale Umsetzung
- Kann Produkte vom Markt nehmen und Bußgelder verhängen
Seit Februar 2026 setzt Deutschland den EU AI Act über das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) um.
Österreich: Zuständige Behörden
In Österreich ist die Zuständigkeit auf mehrere Behörden verteilt, je nach Anwendungsbereich des KI-Systems. Die übergeordnete Koordinierung erfolgt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
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