Trainingsdaten

Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 29, Art. 10 EU AI Act

Definition

Trainingsdaten sind Daten, die verwendet werden, um ein KI-System durch Anpassung seiner lernfähigen Parameter zu trainieren.

Der EU AI Act stellt in Artikel 10 strenge Anforderungen an Trainingsdaten für Hochrisiko-KI: Relevanz, Repräsentativität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit sind Mindestanforderungen. Herkunft und Verarbeitungsschritte müssen dokumentiert werden.

Ist Ihr KI-System EU AI Act-konform?

Kostenlos prüfen in 10 Minuten — spezifisch für Ihr Unternehmen und Ihre Branche.

Jetzt Risiko prüfen →