Emotionserkennung

Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 39, Art. 5 EU AI Act

Definition

Ein Emotionserkennungssystem ist ein KI-System, das darauf ausgelegt ist, die Emotionen oder Absichten natürlicher Personen auf der Grundlage biometrischer Daten zu identifizieren oder abzuleiten.

Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist seit dem 2. Februar 2025 verboten. Ausnahmen gelten nur für medizinische oder sicherheitsrelevante Zwecke (z. B. Müdigkeitserkennung bei Fahrern).

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