Was gilt als KI in kritischer Infrastruktur?
Anhang III, Nr. 2 des EU AI Act definiert KI als Hochrisiko, wenn sie als Sicherheitskomponente in der Verwaltung und dem Betrieb folgender kritischer Infrastrukturen eingesetzt wird:
- Kritische digitale Infrastruktur (Rechenzentren, Telekommunikation)
- Straßenverkehr
- Wasser-, Gas- und Wärmeversorgung
- Stromversorgung
Der Begriff "Sicherheitskomponente" ist dabei weit auszulegen – er umfasst alle KI-Systeme, deren Ausfall die Sicherheit des Gesamtsystems gefährden könnte.
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