EU AI Act für Bildungseinrichtungen und EdTech

KI-Systeme, die über Bildungszugänge entscheiden oder Lernende bewerten, sind nach EU AI Act Hochrisiko. Was das für Schulen, Hochschulen und EdTech-Unternehmen bedeutet.

Welche Bildungs-KI ist Hochrisiko?

Anhang III, Nr. 3 des EU AI Act listet folgende Bildungsanwendungen als Hochrisiko:

  • KI zur Bestimmung der Zulassung oder Ablehnung zu Bildungseinrichtungen (Zulassungs-KI)
  • KI zur Bewertung von Lernergebnissen und Prüfungsleistungen
  • KI zur Steuerung des Bildungswegs eines Lernenden
  • KI zur Erkennung verbotener Verhaltensweisen bei Online-Prüfungen (Proctoring)

Was ist in Schulen verboten?

Vollständig verboten ist auch im Bildungskontext:

  • Emotionserkennung von Schülerinnen und Schülern (z. B. Stimmungsanalyse im Unterricht)
  • Proctoring-Software mit Emotionsanalyse
  • Biometrische Überwachung ohne explizite Rechtfertigung und Genehmigung

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